Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Upstream Media AG mit Sitz in Hohenrain, Schweiz (nachfolgend «USM») und seinen Kunden.
Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor, doch sind individuelle Vereinbarungen nur gültig, wenn sie durch Text, etwa empfangsbestätigte E-Mails oder schriftliche Verträge, nachgewiesen werden können.
2. Vertragsschluss
Die Website von USM stellt kein Angebot im Rechtssinne dar. Ein Vertrag kommt erst nach Erstellung einer konkreten Offerte durch USM und deren Annahme durch den Kunden oder durch einen anderweitigen nachweisbaren Vertragsschluss zustande.
3. Dienstleistungsinhalte
USM bietet im Wesentlichen folgende Dienstleistungen an. Massgeblich ist allein der im Einzelfall vereinbarte Dienstleistungsinhalt.
3.1 Produktion bewegte Bilder
USM produziert bewegte Bilder, wobei der Produktionsstandard von der Remote-Produktion mit und ohne vor Ort zur Verfügung gestellte Kameras über die konventionelle Webproduktion bis zur ausgereiften TV-Broadcast-Produktion fast beliebig skalierbar ist und unter anderem folgende Leistungen enthalten kann: Technikpersonal, Projektleitung, bediente/fixe/PTZ-Kameras, Audioausrüstung, Monitore, Live-Regie remote oder vor Ort, Moderation, Kommentar, Replays, Echtzeitzusammenfassungen, Einblendungen, Videoeinspielungen, PiP-Technik, Integration von Präsentationen, Betreuung von externen Referenten per Fernwartung, Auf-/Abbau etc.
3.2 Live-Streaming und Streaming on Demand
USM bietet Live-Streaming (mit und ohne redundante Leistungen) und Streaming on Demand von selbst- oder fremdproduzierten Inhalten mit Transcoding für verschiedene Stream-Qualitäten an. Die Streams werden auf Videoplayern gezeigt, welche auf der Website des Kunden oder auf speziell erstellten Landing Pages integriert werden können. Der Kunde kann die Streams selbst verwalten und Nutzerstatistiken einsehen.
3.3 Erstellung Landing Page
USM erstellt und hostet für die Kunden Webseiten (Landing Pages), auf welchen die produzierten Streams veröffentlicht werden können. Die Landing Page wird gewöhnlich im Design des Kunden erstellt und kann neben dem Videoplayer Zusatzfunktionen, wie Fragen an die Referenten, Voting, Chat, Networking-Tools, Informationen zu Referenten, Downloads, u.ä. enthalten. Der Zugang zum Inhalt der Landing Page kann über ein allgemeines Log-In oder individuelle Log-Ins für die jeweiligen Nutzer gesteuert werden. Auch Nutzer-AGB, Disclaimer und Datenschutzerklärungen können für die Landing Page erstellt werden.
4. Beizug Dritter
USM darf für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Drittunternehmen einsetzen. Für das LiveStreaming selbst arbeitet USM zum Beispiel regelmässig mit der Upstream Cloud AG zusammen. USM bleibt dabei aus dem Vertrag mit dem Kunden berechtigt und verpflichtet, ausser es kommt im Einzelfall ausdrücklich ein selbständiges Vertragsverhältnis zwischen dem beigezogenen Dritten und dem Kunden zustande.
5. Mitwirkung des Kunden
Dem Kunden obliegt, an der Erfüllung der Dienstleistung mitzuwirken. So ist er vor Ort für die Bereitstellung des Stromanschlusses mit ausreichend Spannung, des Internetanschlusses mit genügenden Up- und Downloadraten und den Platz für die Technik, die administrative Organisation des Auf- und Abbaus und die fristgemässe Bereitstellung der zu verwendenden Daten (etwa Design für Landing Page, Powerpointpräsentationen etc.) verantwortlich.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise sind Pauschalpreise, welche sich auf die konkret vereinbarten Dienstleistungsinhalte beziehen. Sie sind – wenn nicht ausdrücklich anders erwähnt – in Schweizer Franken und exklusive schweizerische MWST zu verstehen.
USM kann ganz oder teilweise Vorauszahlungen verlangen.
Rechnungen von USM sind jeweils innert 10 Tagen nach deren Zustellung zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist der ersten Mahnung gerät der Kunde in Zahlungsverzug und schuldet einen Verzugszins von 5 % p.a. Ab der zweiten Mahnung ist eine Mahngebühr von CHF 30.00 für jede Mahnung geschuldet.
Bei Zahlungsverzug kann USM zudem ohne Vorankündigung ihre Leistungen komplett einstellen (namentlich die Produktion und die Veröffentlichung des gespeicherten Live-Streams auf dem Server). Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt trotz der Leistungseinstellung durch USM bestehen.
Wünscht der Kunde mehr oder andere Leistungen als vereinbart und kann USM diese ermöglichen, sind sie zusätzlich zum Pauschalpreis zu vergüten. Verzichtet der Kunde auf vereinbarte Leistungen, so berechtigt dies nicht zu einer Preisreduktion.
7. Abgesagte Veranstaltungen
Der Kunde hat den vereinbarten Pauschalpreis grundsätzlich zu bezahlen, auch wenn die Veranstaltung, für welche die Produktion vereinbart ist, abgesagt wird.
Ist die Durchführung der Veranstaltung jedoch aufgrund von höherer Gewalt (Unwetter, Epidemie, Pandemie, etc.) oder einem behördlichen Verbot unmöglich, so ist der Pauschalpreis nicht geschuldet. Allerdings hat der Kunde die bereits getätigten Ausgaben und Arbeiten zu vergüten und zwar gleichgültig, ob der Kunde dafür eine Verwendung hat oder nicht.
8. Verantwortung für produzierte Inhalte
8.1 Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist allein für die produzierten Inhalte inklusive der Inhalte wie allfällige Äusserungen der Nutzer auf der Landing Page oder der Website des Kunden verantwortlich.
Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass Einverständniserklärungen der gefilmten Personen mit Bezug auf deren Rechte am eigenen Bild und an der eigenen Stimme vorliegen, dass keine Immaterialgüterrechte Dritter, insbesondere keine Urheber- und Markenrechte, verletzt sowie sonst keinerlei rechtswidrige Inhalte, wie etwa beleidigende, rassistische, Gewalt verherrlichende, pornografische oder diskriminierende Äusserungen verbreitet werden.
Soweit produziertes bzw. veröffentlichtes Filmmaterial Musik enthält, ist der Kunde für die Einholung er entsprechenden Rechte bei der SUISA zuständig. Es liegt auch an ihm, abzuklären, ob eine Melde- oder Konzessionspflicht gemäss Art. 3 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) besteht.
8.2 Einstellung der Produktion bzw. des Streamings bei Verdacht auf rechtswidrige Inhalte
USM ist bei einem begründeten Verdacht, dass die Inhalte im Sinne von Ziffer 8.1 rechtswidrig sind, ohne Vorankündigung und ohne Entschädigungsanspruch für den Kunden berechtigt, den Live-Stream einzustellen und/oder die Veröffentlichung des gespeicherten Streams zu unterbinden.
8.3 Pflicht des Hosting-Anbieters zur Verhinderung erneuter Rechtsverletzungen
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Hosting-Anbieter aufgrund von Art. 39d des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes verpflichtet sein kann, zu verhindern, dass ein Werk oder ein anderes Schutzobjekt Dritten mithilfe seines Dienstes erneut widerrechtlich zugänglich gemacht wird.
8.4 Schadloshaltung
Der Kunde stellt USM von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen USM aufgrund des Vorwurfs von rechtswidrigen Inhalten gemacht werden, und hält USM insofern vollkommen schadlos, einschliesslich der Übernahme der Rechtskosten, welche im Zusammenhang mit den behaupteten Ansprüchen Dritter amfallen, und der Kosten, welche aufgrund von Massnahmen nach Ziffer 8.3 anfallen.
9. Immaterialgüter- und Persönlichkeitsrechte
9.1 Einräumung zugunsten Kunden
Soweit USM durch ihre Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Produktion Urheberrechte schaffen sollte, überträgt sie diese dem Kunden, soweit der Vertragszweck dies erheischt. Ist eine Übertragung nicht möglich, wie etwa bei Urheberpersönlichkeitsrechten, wird im gleichen Umfang auf eine Geltendmachung der Rechte verzichtet. Der entsprechende Rechteverzicht gilt auch mit Bezug auf Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild/an der eigenen Stimme) der Kommentatoren/Moderatoren, welche im Rahmen der Produktion von USM eingesetzt werden.
Für die Dauer dieses Vertrages erhält der Kunde zudem eine nicht-ausschliessliche Lizenz für die Benutzung der eingesetzten Software zur Verwaltung der Streams sowie der Landing Page. Weitergehende Rechte an der Verwaltungssoftware oder an der Landing Page bestehen nicht (Ziffer 15 bleibt vorbehalten).
Ist der Kunde mit seinen vertraglichen Zahlungspflichten in Verzug, steht USM das Recht zu, die Rechteeinräumung bzw. den Rechteverzicht zu widerrufen. Der Widerruf fällt erst dahin, wenn der gesamte fällige Forderungsbetrag getilgt ist.
9.2 Einräumung zugunsten USM
Der Kunde gewährt USM eine weltweite, nicht-ausschliessliche, kostenlose Lizenz, die Inhalte des Kunden zum Zwecke der Produktion zu verwenden und auf den Portalen von USM zu kopieren, zu übertragen und zu verbreiten. Soweit USM Dritte zur Vertragserfüllung beizieht, erstreckt sich diese Lizenz auf Dritte und deren Portale. Die Rechte an den Inhalten verbleiben beim Kunden.
9.3 Domainnamen
USM kann im Namen des Kunden oder im eigenen Namen, aber im Interesse des Kunden Domainnamen registrieren, über welche die Streams des Kunden abrufbar sind. Ist die Registrierung auf den Namen von USM erfolgt, kann der Kunde innert 10 Tagen nach Vertragsbeendigung die Übertragung der Domain verlangen. Nimmt der Kunde diese Möglichkeit nicht wahr, lässt USM die Domain ohne weitere Mitteilung an den Kunden verfallen bzw. kündigt diese.
10. Minderungsrecht bei wesentlichen Mängeln im Rahmen von Produktion und Live-Streaming
Enthält die Dienstleistung wesentliche Mängel, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Minderung des vereinbarten Pauschalpreises zu verlangen. Die Minderung ist spätestens innerhalb von 5 Tagen ab Produktionsende bzw. Ende des Live-Streamings geltend zu machen, ansonsten die Minderungsrechte verwirkt sind. Weitergehende Mängelrechte bestehen nicht.
Von vornherein kein wesentlicher Dienstleistungsmangel liegt vor, wenn der Kunde keine redundante Leistung (etwa Back-up-Stream) vereinbaren will, obwohl diese möglich wäre, und die entsprechende Leistung ganz oder teilweise ausfällt.
Eine Preisminderung entfällt von vornherein, wenn die mangelhafte Dienstleistung auf Umstände zurückzuführen ist, welche dem Kunden zuzurechnen sind. Dies ist etwa der Fall, wenn kundenseitige Geräte wie Computer, Kameras, Mikrophone etc. fehlerhaft sind oder der Kunde oder seine Hilfspersonen ihren Mitwirkungsobliegenheiten (siehe oben Ziffer 5) nicht nachkommen.
11. Minderungsrecht bei mangelnder Verfügbarkeit des Streaming on Demand
USM bzw. die eingesetzten Drittfirmen führen regelmässig Wartungsarbeiten auf den Portalen aus, um die bereitgestellten Dienste oder deren technische Infrastruktur zu verbessern. Dies wird USM dem Kunden rechtzeitig in geeigneter Weise mitteilen.
Ab Produktionsende bzw. Ende des Live-Streamings bis zum Ende der Vertragszeit (siehe unten Ziffer 15) wird dem Kunden und seinen Nutzern das Streaming on Demand zu 99 % der Zeit (nach Abzug der Wartungszeiten gemäss obigem Absatz) zur Verfügung stehen. Wird diese Verfügbarkeit nicht eingehalten, ist der Kunde nach Vertragsende zu einer angemessenen Preisminderung berechtigt, aber nur hinsichtlich des Preisanteils, der sich auf die Speicherleistung bezieht. Die Minderung ist spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsende geltend zu machen, ansonsten die Minderungsrechte verwirkt sind. Weitergehende Mängelrechte bestehen nicht.
12. Haftungsbeschränkung
USM kann nur insoweit auf Schadenersatz belangt werden, als ihren Organen vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Werden Erfüllungsgehilfen (etwa Arbeitnehmer oder Drittfirmen) eingesetzt, wird jede Haftung ausgeschlossen. Ebenso keinerlei Haftung wird für Umstände übernommen, welche ausserhalb des Einflussbereiches von USM liegen, wie etwa höhere Gewalt, Ausfall des Internets, usw. oder wenn bei Dienstleistungsmängeln das Minderungsrecht gemäss Ziffer 10 bzw. 11 nicht rechtzeitig geltend gemacht wird.
13. Datensicherung / Datenspeicherung
Die Streams und allfällige vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten werden nur mit einfacher Sicherheit auf dem Streaming-Server-System gespeichert. Es besteht kein Anspruch auf Datensicherung durch USM. Backups sind durch den Kunden zuzunehmen. Soweit für produzierte Inhalte kein Streaming erfolgt, speichert USM gewöhnlich das Bild- und Tonmaterial zu Archivzwecken ab.
14. Referenzen / Datenschutz
USM kann den Kunden anfragen, ihn öffentlich, etwa auf der Website von USM, als Referenz zu nennen und dabei das Projekt sowie die Leistungen zu beschreiben, das Kundenlogo und vom Kunden oder von USM erstellte Fotos, Videos oder andere Materialien zur Illustration zu verwenden. Der Kunde kann sein Einverständnis jederzeit – auch für Teile der Materialien – zurückziehen. USM setzt den Rückzug des Einverständnisses innert angemessener Frist um.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass USM aufgrund des Datenschutzrechts verpflichtet sein kann, LiveStreams zu unterbrechen oder gespeicherte Streams zu löschen. Es gilt dabei Ziffer 8 dieser AGB.
Im Übrigen sei auf die separate Datenschutzerklärung von USM verwiesen.
15. Dauer des Vertrages / Weiterverwendung Stream
Die hauptsächlichen Vertragspflichten von USM sind mit der Erstellung der Landing Page, der Produktion und dem Live-Streaming erfüllt. Anschliessend wird der Stream für die Dauer von zwei Monaten ab dem Live-Streaming gehostet und steht während dieser Zeit als Streaming on Demand zur Verfügung. Danach wird er gelöscht.
Es ist am Kunden, den Stream über die Verwaltungssoftware auf ein anderes Speichermedium zu transferieren, falls er diesen über die Frist von zwei Monaten ab dem Live-Streaming behalten will. Als Alternative kann er einen Abonnementsvertrag mit der Nextlane AG schliessen und den Stream von dieser Firma hosten lassen. In diesem Fall kann die von USM erstellte Landing Page auf das Vertragsverhältnis mit der Nextlane AG übertragen werden. Ansonsten kann die Landing Page nicht übertragen werden.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder ungültig sein oder werden, wird der übrige Teil der AGB davon nicht berührt. Nichtige oder ungültige Bestimmungen sind durch solche wirksame zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn sich eine Vertragslücke ergibt oder sich eine Bestimmung als undurchführbar erweist. 17. Gerichtsstand und anwendbares Recht Auf die Rechtsbeziehungen zwischen USM und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zwischen USM und dem Kunden sind die ordentlichen Gerichte am Firmensitz von USM.
Hohenrain, Dezember 2020